Gut zu wissen!
17.11.2011

BU-Rente prüfen – Bis Dezember gilt das jetzige Eintrittsalter

Eine private Berufsunfähigkeitsrente sichert die Existenz bei Krankheit und Unfallfolgen. Selbstständige können bis 60 Prozent des Gewinnes absichern, Angestellte bis zum Nettoeinkommen und Studenten empfehlen wir eine Absicherung von 1.000 EUR. Wer bereits einige Jahre selbstständig ist, sollte jetzt die Höhe seines BU-Schutzes prüfen. Bei steigendem Gewinn entsteht oft unbemerkt eine empfindliche Lücke.

Assistenten starten meist mit einer BU-Absicherung von 1.500 EUR. Praxisgründer sichern ihren anfänglichen Gewinn und die Finanzierungskosten mit 2.000 EUR – 2.500 EUR BU-Schutz ab. Bei entsprechendem Engagement steigt der Gewinn gerade in den ersten Jahren kräftig an. Im gleichen Maße wächst auch der Bedarf durch Familiengründung, Hausbau und gestiegenem Lebensstandard.

Viele BU-Policen bieten Erhöhungsoptionen anlässlich Gewinnsteigerung, Heirat, Hausbau, Nachwuchs oder Erwerb einer Facharztanerkennung. Damit kann der Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung angepasst werden. Allerdings sind Fristen nach Eintritt des Ereignisses einzuhalten.


Die private BU-Absicherung gilt als existenziell wichtig, da die Versorgungswerke nur einen Basisschutz bieten. So hat zum Beispiel die Niedersächsische Tierärzteversorgung in Ihren Statuten geregelt:


„Berufsunfähigkeit liegt nur vor, wenn aus Krankheitsgründen jegliche Möglichkeit tierärztlicher Berufsausübung entfällt. Es genügt nicht, dass nur die bisherige tierärztliche Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr verrichtet werden kann. Vielmehr ist eine Verweisung auf andere tierärztliche Tätigkeiten, auch auf andere Fachgebiete, hinzunehmen. Auch reicht eine Einschränkung der Kräfte nicht aus, die nur noch verringerte Berufseinkünfte erzielen lässt.“


Bei der Auswahl des richtigen Anbieters steht die Qualität der Bedingungen an erster Stelle. Eine Verweisung auf eine andere als die zuletzt ausgeübte Tätigkeit sollte unzulässig sein. Gute Tarife zahlen bereits, wenn der Versicherte „voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zu verrichten“.

Die BU-Absicherung kann selbstständig, in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung oder einer Altersrente abgeschlossen werden. Steuerlich interessant ist die Kombination mit einer Rürup-Rente, da die Beiträge nach dem Alterseinkünftegesetz von der Steuer abgesetzt werden können. Angestellte können die BU-Rente auch in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einschließen und damit Steuern und Sozialabgaben vermeiden.


Eine kompetente Beratung zu diesem Thema bietet TVD Brinkmann, Gudd & Tindler GmbH als Spezialist für Tierärzte seit über 50 Jahren.

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