Der Rechnungszins sinkt auf 1,75 %.
Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, den Rechnungszins auf 1,75 % zu senken. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie ab dem 01.01.2012 eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließen,
oder
Das Mindestendalter erhöht sich auf 62 Jahre.
Für steuerlich geförderte Verträge wie
bedeutet das: Kein Rentenbeginn vor Vollendung des 62. Lebensjahres mehr möglich!
Dies hat aber auch Auswirkungen auf alle nicht geförderten Verträge:
Vor Vollendung des 62. Lebensjahres ist kein Halbeinkünfteverfahren mehr möglich!
Denn nach dem Halbeinkünfteverfahren ist bei Kapitalauszahlungen nur die Hälfte der Erträge zu versteuern. Greift es nicht, müssen Sie die vollen Erträge versteuern.
Vorteile sichern!
Altersversorgung ist ein absolutes Muss, wenn Sie sich in der Zeit nach dem Berufsleben den gewohnten Lebensstandard erhalten wollen.
Sichern Sie sich jetzt noch die „alten“ Regelungen:
Wie? Schließen Sie noch in 2011 eine Lebens-/Rentenversicherung ab. Sie erhalten dann die „alten“ Regelungen - unabhängig davon, ob der Versicherungsbeginn im Jahr 2011 oder erst 2012 liegt.
Wir von TVD bieten Ihnen eine große Vielzahl von bedarfsgerechten Angeboten zum Thema Altersversorgung.
Gern informieren wir Sie ausführlich.