Gut zu wissen!
14.04.2011

Viele Riester-Sparer müssen Ihre Zulagen zurückzahlen

Tierärztinnen und Tierärzte erhalten grundsätzlich keine staatlichen Zulagen für eine Riester-Rente. Lediglich, wenn der Ehepartner die Fördervoraussetzungen erfüllt (z.B. sozialversicherungspflichtig tätig, Beamter oder Minijobber) , dann entsteht ein „mittelbarer“ Förderungsanspruch für den Tierarzt / die Tierärztin.

Wer dieses beim Abschluss nicht bedacht hat oder falsch beraten wurde, muss bereits erhaltene Zulagen zurückzahlen. Dazu der TVD-Tipp: Die Rente lässt sich besser mit einer betrieblichen Altersvorsorge (Angestellte) oder einer Rürup-Rente (Selbstständige) aufbessern.  Ihr TVD-Berater hilft Ihnen fachkundig, die richtige Lösung zu finden. Mit einem Vorsorgecheck lässt sich ermitteln, welche Alterseinkünfte später einmal zu Verfügung stehen.

Weitere Informationen: www.welt.de