Niemand ist unfehlbar: Auch Mitarbeiter können durch Unachtsamkeit Schaden verursachen. Haften muss immer der Chef. Oder seine Berufshaftpflichtversicherung.
Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder übernimmt den Schaden bei schuldhaftem Verhalten.
TVD hat für Sie mit großen deutschen Versicherern Deckungskonzepte entwickelt, die umfassenden Schutz bieten: Personenschäden, Sachschäden inkl. Schäden an behandelten Tieren sowie Vermögensschäden – auch aus gutachterlicher Tätigkeit – sind abgedeckt. Im Schadenfall ist Ihr TVD-Berater Ihr erster Ansprechpartner. Das gibt Ihnen Sicherheit und beschleunigt die Regulierung.